Windenergie; Gemeinderat Diessbach setzt sich für Mitspracherecht ein
02. Sep 2026
Einführungsverordnung zum eidg. Energiegesetz betr. das kantonale Plangenehmigungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse (EV KPGV)
Der Gemeinderat will den geplanten Entzug des Zustimmungserfordernis der Gemeinden und ihrer Stimmbevölkerung bei Solar- und Windenergieprojekten von nationalem Interesse verhindern und verteidigt dazu die Gemeindeautonomie. Er hat dem Regierungsrat dazu, zusammen mit 10 weiteren Gemeinden aus der Region, fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht.
Der regierungsrätliche Entwurf der als dringlich erklärten Einführungsverordnung zum eidgenössischen Energiegesetz betreffend das kantonale Plangenehmigungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse (EV KPGV) sieht unter anderem vor, dass die Zustimmung der Standortgemeinden bei Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse inskünftig nicht mehr erforderlich sein soll. Dies als Abweichung vom bundesrechtlichen Regelfall,
welcher eine Zustimmung der Standortgemeinden vorsieht, und entgegen der im Planungsverfahren des regionalen Richtplans Windenergie Biel-Seeland gemachten Beteuerungen. Dabei wurde
wiederholt betont, dass die die Stimmbevölkerung der Standortgemeinden abschliessend entscheiden kann, ob ein Windpark errichtet werden kann.
Obwohl Diessbach eine im regionalen Richtplan Windenergie Biel-Seeland bezeichnete Standortgemeinde ist, wurde die Gemeinde — wie auch die übrigen Standortgemeinden unserer Region — nicht zur Konsultation eingeladen. Gemäss dem vom Regierungsrat gewählten Vorgehen, dem Erlass einer als dringlich erklärten Einführungsverordnung, findet keine Vernehmlassung und damit keine breite Auseinandersetzung unter Einbezug aller interessierten Kreise und der Öffentlichkeit statt. Die Unterlagen sind, ebenfalls anders als bei einer Vernehmlassung, nicht öffentlich einsehbar. Der Gemeinderat hat durch Zufall erst Mitte August 2026 von diesem Vorhaben Kenntnis erhalten.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass gerade kontrovers diskutierte Themen einer breiten Debatte zugänglich sein müssen. Er kritisiert daher sowohl das vom Regierungsrat gewählte Vorgehen als auch den Inhalt der Einführungsverordnung deutlich. Tempo darf nicht vor Demokratie gehen.
Der Gemeinderat erwartet, dass der Regierungsrat die Einwände der Gemeinden ernst nimmt und das Zustimmungserfordernis beibehält. Die Gemeindeautonomie ist kein Verfahrenshindernis, sondern ein tragender Pfeiler unseres Staatsaufbaus. Sie darf nicht auf dem Verordnungsweg und unter Zeitdruck relativiert und eingeschränkt werden.
- Gemeinderat Diessbach