Kostenübernahme Schülertransport für Quartaklassen
16. Okt 2024
Kostenübernahme Schülertransport für Quartaklassen
Sofern ein Kind das erste Jahr des gymnasialen Bildungsgangs
in der Quartaklasse eines Gymnasiums besucht, trägt die Wohnsitzgemeinde die
Kosten für notwendige Schülertransporte bis zum nächstgelegenen Schulungsort.
Gestützt auf die übergeordneten Bestimmungen übernimmt die Gemeinde Diessbach auf Gesuch hin und unter Vorweisung der entsprechenden Kaufquittung einen anteilmässigen Beitrag von 75 % an die Kosten für das günstigste Streckenabonnement zum nächstgelegenen Schulstandort.
Das entsprechende Gesuch mit Beilagen kann bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.