Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2024
19. Dez 2024
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 03.12.2024 liegt in Anwendung von Art. 54 des Organisationsreglements spätestens 20 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Diessbach b. Büren öffentlich auf.
Das Protokoll kann hier oder am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Gegen das Protokoll kann während der Auflage beim Gemeinderat schriftlich Einsprache eingereicht werden. Dieser entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeinderat Diessbach b. B.