Feuer- und Feuerwerksverbot

24. Jul 2026

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot. Wegen Trockenheit und Hitze verbietet der Kanton Bern ab sofort sämtliche Feuerwerke, Höhenfeuer und 1.-August-Feuer.

Generelles Feuerwerksverbot

Ab sofort ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im Verwaltungskreis Seeland

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr gilt im Verwaltungskreis Seeland ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die Waldbrandgefahr wird vom Kanton Bern als Gefahrenstufe 4 «gross» eingestuft.

Das Verbot wurde von den zuständigen Regierungsstatthalterämtern für die Verwaltungskreise Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau erlassen und gilt bis auf Widerruf.

Was ist verboten?

Im Verwaltungskreis Seeland ist das Entfachen von Feuer

  • im Wald sowie
  • in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand

streng untersagt.

Dies betrifft insbesondere Grillfeuer, Lagerfeuer sowie sämtliche offenen Feuer.

Ausserhalb der Verbotszone: 

Ausserhalb des Waldgebiets und der 50-Meter-Zone dürfen Feuer nur

  • in fest eingerichteten Feuerstellen und
  • mit grösster Vorsicht

entfacht werden. Feuer sind jederzeit zu überwachen. Funkenflug ist sofort zu bekämpfen. Bei windigen Verhältnissen ist auf das Entfachen von Feuer vollständig zu verzichten.

Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, die angeordneten Schutzmassnahmen konsequent einzuhalten. Bereits kleine Unachtsamkeiten können aufgrund der trockenen Witterung zu Wald- und Flurbränden mit schwerwiegenden Folgen führen.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr und zu den geltenden Verhaltenshinweisen sind auf der Website des Kantons Bern verfügbar.

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